Steuertipps zur Steuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung |
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Steuertipps
zur Steuererklärung findet man im Internet recht einfach. Einfach PC anmachen
und nach Steuertipps suchen. Schon hat man passende Seite die kostenlose Tipps
für die Einkommensteuererklärung im Angebot haben.
Tipp für Ihre Einkommensteuererklärung:
Geben Sie Spenden in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben an. Haben Sie
z.B. einer gemeinnützigen Organisation 100 Euro gespendet so können Sie diesen
Betrag steuermindernd in Ihrer Steuererklärung angeben. Die bezahlte
Kirchensteuer kann übrigens auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das
Finanzamt setzt diesen Betrag allerdings von Amtswegen bei der Berechnung der
Steuerschuld an. Die privaten
Steuerberatungskosten können ab dem Veranlagungsjahr 2006 leider nicht mehr als
Sonderausgaben abgezogen werden. Allerdings können die Kosten die direkt einer
Einkunftsart zuordenbar ist als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
berücksichtigt werden. Kosten für das 1.Studium können als Sonderausgaben bis
zu einem Betrag von 4000 Euro die Bemessungsgrundlage für die Steuerschuld
mindern.
Ein weiterer Steuertipp für Ihre Steuererklärung: Setzen Sie die
Kosten für Ihre Arbeitskleidung und die Reinigung als Werbungskosten ab. Dieser
Betrag ist in der Anlage N auf der 2 Seite einzutragen. Auch
Kontoführungsgebühren und Telefonkosten können evtl. als Werbungskosten
berücksichtigt werden.
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