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Steuertipps zur Steuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung

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Steuertipps zur Steuererklärung findet man im Internet recht einfach. Einfach PC anmachen und nach Steuertipps suchen. Schon hat man passende Seite die kostenlose Tipps für die Einkommensteuererklärung im Angebot haben.

Tipp für Ihre Einkommensteuererklärung: Geben Sie Spenden in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben an. Haben Sie z.B. einer gemeinnützigen Organisation 100 Euro gespendet so können Sie diesen Betrag steuermindernd in Ihrer Steuererklärung angeben. Die bezahlte Kirchensteuer kann übrigens auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das Finanzamt setzt diesen Betrag allerdings von Amtswegen bei der Berechnung der Steuerschuld an.  Die privaten Steuerberatungskosten können ab dem Veranlagungsjahr 2006 leider nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden. Allerdings können die Kosten die direkt einer Einkunftsart zuordenbar ist als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Kosten für das 1.Studium können als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 4000 Euro die Bemessungsgrundlage für die Steuerschuld mindern.

Ein weiterer Steuertipp für Ihre Steuererklärung: Setzen Sie die Kosten für Ihre Arbeitskleidung und die Reinigung als Werbungskosten ab. Dieser Betrag ist in der Anlage N auf der 2 Seite einzutragen. Auch Kontoführungsgebühren und Telefonkosten können evtl. als Werbungskosten berücksichtigt werden.

 
 
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