Versteigerungen - von zwei Seiten betrachtet |
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Unter einer
Versteigerung versteht man landläufig das Verkaufen eines Produktes an
den bei einer Auktion Meistbietenden. Dabei ist zu unterscheiden, ob
etwas versteigert werden muss (weil Geld gebraucht wird) oder ob der
Verkäufer etwas versteigern will (bevor es entsorgt wird und so einfach
für ein wenig Geld verkauft werden soll).
In den bekannten oder weniger bekannten Anbietern von Internetauktionen
ist zumeist letzteres der Fall. Ein Anbieter stellt ein Produkt für
eine begrenzte Dauer zu einem Mindespreis ins Internet und wartet ab,
wie hoch der Erlös am Ende der Auktion ist. Einfluss nehmen kann er
dabei nicht, denn das künstliche Hochtreiben eines Preises ist nicht
gestattet. Wohl aber ist es möglich, dass sich Interessenten einer
Auktion bis buchstäblich zur letzten Sekunde mit Angeboten überbieten
und so für den Verkäufer eine stattliche Summe für ein gebrauchtes
Produkt zusammen kommt. Zwar kommen bei Internetauktionen Gebühren auf
den Verkäufer zu, deren Höhe sich am Verkaufspreis orientiert; aber
diese sind nur minimal.
Etwas anders gelagert ist die Sache, wenn etwas versteigert werden
muss, weil mit dem Verkaufserlös evtl. Gläubiger und Kredite bedient
werden müssen. Versteigerungen von Immobilien oder Kraftfahrzeugen
können zwar nicht im Internet erfolgen, jedoch erzielen die Verkäufer
bei den Auktionen zumeist einen Betrag, der das Tilgen von Schulden
zumindest in einer kleinen Summe ermöglicht. So kann beim Schuldner
mitunter auch auf ein Verbraucherinsovenzverfahren verzichtet werden.
Ein großer Vorteil von Versteigerungen ist jedenfalls für alle
Beteiligten, dass ein Gelderlös erzielt wird; für den Käufer manchmal
ein Schnäppchen und für den Verkäufer ein nettes Zubrot.
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