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Versteigerungen - von zwei Seiten betrachtet

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Unter einer Versteigerung versteht man landläufig das Verkaufen eines Produktes an den bei einer Auktion Meistbietenden. Dabei ist zu unterscheiden, ob etwas versteigert werden muss (weil Geld gebraucht wird) oder ob der Verkäufer etwas versteigern will (bevor es entsorgt wird und so einfach für ein wenig Geld verkauft werden soll).

In den bekannten oder weniger bekannten Anbietern von Internetauktionen ist zumeist letzteres der Fall. Ein Anbieter stellt ein Produkt für eine begrenzte Dauer zu einem Mindespreis ins Internet und wartet ab, wie hoch der Erlös am Ende der Auktion ist. Einfluss nehmen kann er dabei nicht, denn das künstliche Hochtreiben eines Preises ist nicht gestattet. Wohl aber ist es möglich, dass sich Interessenten einer Auktion bis buchstäblich zur letzten Sekunde mit Angeboten überbieten und so für den Verkäufer eine stattliche Summe für ein gebrauchtes Produkt zusammen kommt. Zwar kommen bei Internetauktionen Gebühren auf den Verkäufer zu, deren Höhe sich am Verkaufspreis orientiert; aber diese sind nur minimal.

Etwas anders gelagert ist die Sache, wenn etwas versteigert werden muss, weil mit dem Verkaufserlös evtl. Gläubiger und Kredite bedient werden müssen. Versteigerungen von Immobilien oder Kraftfahrzeugen können zwar nicht im Internet erfolgen, jedoch erzielen die Verkäufer bei den Auktionen zumeist einen Betrag, der das Tilgen von Schulden zumindest in einer kleinen Summe ermöglicht. So kann beim Schuldner mitunter auch auf ein Verbraucherinsovenzverfahren verzichtet werden.

Ein großer Vorteil von Versteigerungen ist jedenfalls für alle Beteiligten, dass ein Gelderlös erzielt wird; für den Käufer manchmal ein Schnäppchen und für den Verkäufer ein nettes Zubrot.
 
 
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